Art 5 Z 1 EuGVÜ
Art 5 Z 1 LGVÜ
Unter Art 5 Z 1 EuGVÜ fallen primäre vertragliche Ansprüche (Zahlung und Lieferung) sowie sekundäre vertragliche Ansprüche, wie zB Klagen aus Schadenersatz und Leistungsstörung. Letztere richten sich nach dem Erfüllungsort der Hauptleistung.