§ 9a Abs 1 Z 1 UWG
Das Aufstellen eines gut sichtbaren Gewinnspielautomaten am Geschäftsausgang, in den man einen auf der Rechnung aufscheinenden PIN eingibt, um am Spiel teilzunehmen, erfüllt das Kriterium einer - schlüssigen - Zugabenankündigung iSd§ 9a Abs 1 Z 1 UWG, weil jedem Kunden zumindest nach dem erstmaligen Wahrnehmen des Automaten klar sein muss, dass auch mit jedem künftigen Einkauf eine Gewinnchance verbunden ist.