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Internetkosten als Werbungskosten

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2001/585RdW 2001, 574 Heft 9 v. 15.9.2001

§ 16 Abs 1 EStG

Die berufsbedingte Verwendung der Internetmöglichkeiten nimmt immer mehr zu (zB Zuteilung der Arbeit per E-Mail). Nach den LStR 1999 Rz 367 sind lediglich Aufwendungen (Online-Gebühren) für den Zugriff auf kostenpflichtige (abzugsfähige) Dateien abzugsfähig.

Können bei begründeter beruflicher Verwendung anteilige Online-Gebühren anerkannt werden, obwohl sie nicht auf den Zugriff kostenpflichtiger Dateien entfallen?

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