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Wohnraumbewertung für Hausbesorger

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2001/583RdW 2001, 573 Heft 9 v. 15.9.2001

§ 15 EStG

Verordnung BGBl 1992/642

Der Sachbezugswert für Dienstwohnungen wird für Hausbesorger entsprechend der Verordnung BGBl 1992/642 nach der Kategorie 1 ermittelt. Das Hausbesorgergesetz ist jedoch auf Dienstverhältnisse, die nach dem 30. 6. 2000 abgeschlossen wurden, nicht mehr anzuwenden (BGBl I 2000/36).

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