vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Fehlerhaftes Vorverfahren bei AG-Kündigung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2001/572RdW 2001, 558 Heft 9 v. 15.9.2001

§ 71 ArbVG, § 105 Abs 1 und 2 ArbVG

1. Die nach § 105 Abs 1 ArbVG vorgeschriebene Verständigung des Betriebsrates (BR) von der beabsichtigten Kündigung ist an keine besondere Form gebunden. Sie kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Insb muss auch das Wort „Verständigung“ oder „Kündigung“ nicht gebraucht werden. Sie muss aber eindeutig, bestimmt, verständlich und aktuell sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!