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Unzulässigkeit wiederholter Verbesserungsaufträge

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/565RdW 2001, 539 Heft 9 v. 15.9.2001

§ 54 Abs 3 EO
§ 85 Abs 1 ZPO

Soweit es sich um zu befristende Verbesserungsaufträge nach § 85 Abs 1 ZPO handelt, ergibt sich die Unzulässigkeit weiterer Verbesserungsaufträge für den Fall, dass die betreffende Partei den Verbesserungsauftrag nicht (ausreichend) erfüllt, zwingend daraus, dass die Verbesserungsfrist eine (nicht verlängerbare) Notfrist ist.

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