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Nachträgliche Offenlegung des Vertretungsverhältnisses

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/551RdW 2001, 527 Heft 9 v. 15.9.2001

§ 1002 ff ABGB, § 1017 ABGB

Der von einem Vertreter abgeschlossene Vertrag kommt auch dann mit dem Vertretenen zustande, wenn der Vertreter erst nach Vertragsschluss das Vertretungsverhältnis offen legt, sofern der Vertragspartner dem zustimmt.

OGH 16.01.2001, 4 Ob 323/00d

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