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Haftung für Links im Internet nach Wettbewerbsrecht

WirtschaftsrechtClemens GrünzweigRdW 2001/549RdW 2001, 521 Heft 9 v. 15.9.2001

Hyperlinks (Links) sind direkte Verbindungen von einer Internetseite zu einzelnen oder mehreren anderen eigenen oder fremden Internetseiten. In Österreich hat sich der OGH in einer neueren Entscheidung erstmals mit der wettbewerbsrechtlichen Haftung für Links im Internet auseinander gesetzt und sich der deutschen Judikatur im Ergebnis angeschlossen1)1) OGH 19. 12. 2000, ecolex 2001, 356 = MR 2001, 115.. Diese Entscheidung des OGH soll im Folgenden kritisch erörtert werden2)2) Dazu aus zivilrechtlicher Sicht: Zankl, Haftung für Hyperlinks im Internet, ecolex 2001, 356; und ders, Verantwortlichkeit für fremde Internetinhalte, JBl 2001, 409..

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