vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verstärkter Senat: Saldoanerkenntnis wirkt regelmäßig bloß deklarativ

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/498RdW 2001, 464 Heft 8 v. 15.8.2001

§ 937 ABGB, § 1376 ff ABGB, § 1379 ABGB, § 1380 ABGB
Pkt 10 AGBKr

Wird die von Punkt 10 der AGBKr geforderte fristgebundene Reklamation gegen Rechnungsabschlüsse unterlassen, so kommt dem hiedurch bewirkten Saldoanerkenntnis im Regelfall nur deklarative Wirkung zu; ein konstitutives Anerkenntnis ist nur dann anzunehmen, wenn damit im konkreten Fall in der Tat ein ernstlicher Streit (oder Zweifel) beigelegt werden sollte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!