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Vorkaufsfall beim „reinen“ Vorkaufsrecht

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/497RdW 2001, 463 Heft 8 v. 15.8.2001

§ 1045 ABGB, § 1053 ABGB, § 1055 ABGB, § 1072 ff ABGB, § 1077 ABGB, § 1078 ABGB

Der Tausch von Aktien eines Unternehmens, die mit einem „reinen“ Vorkaufsrecht - also einem sich nicht auf „andere Veräußerungsarten“ iSd § 1078 ABGB erstreckenden Vorkaufsrecht - belastet sind, gegen Aktien eines anderen Unternehmens mit dem Ziel einer wirtschaftlich-strategischen Partnerschaft dieser Unternehmen stellt keinen Vorkaufsfall iSd § 1072 ABGB dar.

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