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GmbH: Keine Auflösungsklage aus wichtigem Grund

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/374RdW 2001, 340 Heft 6 v. 15.6.2001

§ 133 HGB

Eine Auflösungsklage der Gesellschafter einer GmbH analog zu § 133 HGB oder im Wege der Rechtsanalogie zu aus wichtigen Gründen jederzeit auflösbaren Dauerschuldverhältnissen ist mangels Vorliegens einer Gesetzeslücke unzulässig.

OGH 29.01.2001, 3 Ob 57/00d

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