§ 3 Gaststättenpauschalierungsverordnung (BGBl II 1999/227)
In die pauschale Gewinnermittlung nach § 3 der Verordnung BGBl II 1999/227 (Gaststättenpauschalierungsverordnung) gehen auch Sanierungsgewinne ein, weil diese Betriebseinnahmen darstellen, die in die pauschale Gewinnermittlung einzubeziehen sind.