§ 31 EStG, § 124b Z 57 EStG
§ 20 UmgrStG
Nach § 124b Z 57 EStG idF des KMOG ist die steuerneutrale Aufwertung für Kapitalanteile, die nur aufgrund des § 20 Abs 5 UmgrStG als Anteile iSd § 31 EStG 1988 gelten, nicht möglich. Es ist daher der Ansatz des gemeinen Wertes der Anteile zum 1. 1. 2001 nicht möglich. Es ist weiters auch eine Interpretation dahingehend ausgeschlossen, den gemeinen Wert der einbringungsgeborenen Anteile zum 1. 1. 2001 nach Ablauf der im UmgrStG vorgesehenen Zehnjahresfrist als steuerlich maßgebende Anschaffungskosten zu behandeln.