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Verzugszinsen auf nachgezahlten Arbeitslohn

SteuerrechtPatrick KnörzerRdW 2001/342RdW 2001, 314 Heft 5 v. 15.5.2001

Erst 2001 zufließende Verzugszinsen auf nachgezahlten Arbeitslohn unterliegen nach dem Periodizitätsdenken und dem Zuflussprinzip des § 19 EStG dem laufenden Lohnsteuertarif. Der Belastungsprozentsatz kommt nicht zur Anwendung.

Institut für Finanzrecht, Universität Wien

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