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Kündigung wegen Stilllegung des Geschäftsbetriebs

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/306RdW 2001, 279 Heft 5 v. 15.5.2001

§ 30 Abs 2 Z 7 MRG

Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 7 liegt nicht vor, wenn - ausgehend von der Sachlage im Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung oder doch wenigstens bei Schluss der Verhandlung erster Instanz - mit der Wiederaufnahme einer entsprechenden geschäftlichen Tätigkeit in absehbarer Zeit konkret zu rechnen ist.

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