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Keine Organschaft bei atypisch stiller Beteiligung

SteuerrechtRdW 2001/264RdW 2001, 244 Heft 4 v. 15.4.2001

In einem jüngst ergangenen Erkenntnis hat sich der VwGH der Auffassung von Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly, KStG-Kommentar, angeschlossen, wonach eine körperschaftsteuerliche Organschaft beendet wird, wenn sich an einer der Gesellschaften ein Dritter als atypisch Stiller beteiligt.

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