Nachdem mit dem Kapitalmarktoffensivegesetz (KMOG), BGBl I 2001/2, steuerliche Erleichterungen für Aktienoptionen geschaffen wurden, beseitigt das Aktienoptionengesetz (AOG)1) gesellschaftsrechtliche Hindernisse für deren Einräumung und Ausübung. Es soll mit 1. 5. 2001 in Kraft treten.