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Aufwendungen eines Bürgermeisters anlässlich einer brauchtumsmäßigen Bewirtung bei Amtsantritt sind nicht abzugsfähig

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2001/215RdW 2001, 192 Heft 3 v. 15.3.2001

§ 20 EStG

Aus § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1988 ergibt sich, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten und betrieblichen Veranlassung, nicht abzugsfähig sind.

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