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Haftung durch Hyperlinks auf fremde Website

RdW aktuellRdW 2001/151RdW 2001, 129 Heft 3 v. 15.3.2001

Der Betreiber einer Internet-Website, der mit Hilfe eines in seinen Inhalten gesetzten Links den Inhalt einer anderen von einem Dritten betriebenen Website zusätzlich verfügbar macht, haftet für den Inhalt der fremden Website insbesondere auch für Wettbewerbsverstöße. (OGH 4 Ob 274/00y)

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