vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Geltendmachung gepfändeter Forderungen durch den Verpflichteten und Kapitalisierung exekutiv betriebener Zinsen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/92RdW 2001, 88 Heft 2 v. 15.2.2001

§ 294 EO

Soweit die gepfändete Forderung dem betreibenden Gläubiger nur teilweise, nämlich bis zur allenfalls geringeren Höhe des jeweils betriebenen Anspruchs, überwiesen wurde, ist der Verpflichtete nicht gehindert, die vom Pfändungsband gleichfalls erfasste Restforderung geltend zu machen. Er kann jedoch nur noch auf Gerichtserlag klagen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!