§ 16 ZustG
Der Geschäftsführer einer GmbH, deren Arbeitnehmer der Empfänger ist, ist nicht als Ersatzempfänger iSd § 16 Abs 2 ZustG anzusehen.
OGH 14.09.2000, 2 Ob 4/00b
§ 16 ZustG
Der Geschäftsführer einer GmbH, deren Arbeitnehmer der Empfänger ist, ist nicht als Ersatzempfänger iSd § 16 Abs 2 ZustG anzusehen.
OGH 14.09.2000, 2 Ob 4/00b