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Zulässigkeit des Bildzitates in Zeitungen und Zeitschriften

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/85RdW 2001, 85 Heft 2 v. 15.2.2001

§ 42c UrhG, § 46 UrhG, § 54 Abs 1 Z 3a UrhG

Die freie Werknutzung der Berichterstattung über Tagesereignisse gem § 42c UrhG ermöglicht es nicht, geschützte Werke selbst zum Gegenstand der Berichterstattung zu machen; Gegenstand des wirklichkeitsgetreuen Berichts muss immer ein tatsächlicher Vorgang sein. Die Analyse der Berichterstattung eines Konkurrenzmediums ist daher keine Berichterstattung über ein Tagesereignis.

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