§ 863 ABGB, § 1009 ABGB, § 1016 ABGB
Die nachträgliche konkludente Genehmigung eines Insichgeschäfts durch sämtliche Gesellschafter der vertretenen GmbH ist zulässig. In der Genehmigung eines inhaltlich nicht bekannten Liquidatorenberichts und der Erteilung der Entlastung des Liquidators kann eine solche Genehmigung aber nicht mit der (hier: im Grundbuchsverfahren) notwendigen Eindeutigkeit erkannt werden.