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Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag bei Altersteilzeitgeld gemäß § 27 AlVG

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2001/135RdW 2001, 126 Heft 2 v. 15.2.2001

§ 41 FLAG

Gem § 27 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (= AlVG) in der Fassung des Art 3 des Bundesgesetzes BGBl I 1999/179 hat ein Arbeitgeber, der ältere ArbeitnehmerInnen beschäftigt, die ihre Arbeitszeit verringern und diesen einen Lohnausgleich gewährt, mit Wirkung vom 1. 1. 2000 unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Anspruch auf Altersteilzeitgeld.

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