vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Genesis einer Nicht-Rückstellung: GSVG-Nachzahlungen

SteuerrechtKarl BarborkaRdW 2001/129RdW 2001, 118 Heft 2 v. 15.2.2001

Der Verfasser hat sich stets dafür ausgesprochen, dass betriebliche Sachverhalte, welche sowohl zu einer (privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen) Verpflichtung geführt haben als auch frühere Jahresergebnisse belasten1)1) Das heißt also, die sowohl gemäß der statischen als auch der dynamischen Bilanztheorie als Rückstellung zu bilanzieren sind., steuerlich als Rückstellung anerkannt werden. Willkürliche Einschränkungen der Legislative zum geltenden Handelsrecht (zB im§ 14 EStG 1988 bzw früher das Verbot von Jubiläumsgeldrückstellungen) sowie der Rechtsprechung (zB zu Handelsvertreterabfindungen oder Umwelt-Altlasten) sind daher bei immer noch geltender Maßgeblichkeit problematisch. Umgekehrt lässt sich aber nicht jeder Sachverhalt über den Umweg einer Rückstellung steuerlich absetzen; so auch die zuletzt wieder propagierte Rückstellung für GSVG-Nachzahlungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!