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Präsenzdienstzeiten sind „Praxisjahre“ für kollektivvertragliche Einstufung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2001/116RdW 2001, 108 Heft 2 v. 15.2.2001

§ 8 Abs 1 APSG

1. Ist dem AN die Beendigungsabsicht des AG schon bekannt, ist in der Erklärung des AG, „Wir haben unser Versprechen gehalten und melden deshalb A (AN) wie ausgemacht mit 31. 10. 1996 ab“, eine auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtete Willenserklärung zu erblicken.

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