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Beteiligung eines Rechtsanwaltsanwärters - absolut nichtig

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2001/113RdW 2001, 107 Heft 2 v. 15.2.2001

§ 879 ABGB, § 916 ABGB
§ 36 RL-BA 1977
§ 37 Abs 1 RAO

1. § 36 der RL-BA 1977 für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwalts und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter verbietet dem Rechtsanwalt mit dem Rechtsanwaltsanwärter - ausgenommen in den Fällen des Art IV - ein wie immer geartetes Beteiligungsverhältnis einzugehen.

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