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Nicht wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer iSd § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG ist nicht mehr Dienstnehmer iSd § 47 Abs 2 EStG!

SteuerrechtMag. Barbara ReinischRdW 2001/60RdW 2001, 58 Heft 1 v. 15.1.2001

Die Tätigkeit des weisungsfreien Gesellschafter-Geschäftsführers iSd § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG galt bisher auch als Dienstverhältnis iSd § 47 Abs 2 EStG. § 47 Abs 2 EStG idF BudBG 2001 knüpft allerdings nicht mehr an § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG 1988 an. Daher ist der weisungsfrei gestellte Gesellschafter-Geschäftsführer iSd § 25 nicht mehr von § 47 Abs 2 EStG 1988 erfasst. Daraus ergeben sich Konsequenzen in Hinblick auf die Absetzbeträge gemäß § 33 Abs 5 EStG, auf das KommStG und das FamilienlastenausgleichsG.

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