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Keine Schadensüberwälzung von Gesellschaft auf Gesellschafter

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/743RdW 2001, 732 Heft 12 v. 15.12.2001

§ 1295 ff ABGB
§ 1 ff AHG

Soweit der Gesellschafter für Gesellschaftsschulden aufgrund vertraglich begründeter persönlicher Haftungen einzustehen hat, handelt es sich um einen mittelbaren Schaden, weil Nachteile im Vermögen der Gesellschafter, die lediglich den Schaden der Gesellschaft reflektieren, nicht als ersatzfähiger Schaden der Gesellschafter anzusehen sind.

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