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Sparbuch als Barkaution

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/737RdW 2001, 727 Heft 12 v. 15.12.2001

§ 447 ABGB, § 467 ABGB, § 1376 ABGB, § 1377 ABGB, § 1379 ABGB

Wird ein Sparbuch von der Bank als Pfandnehmer angelegt, so handelt es sich dabei um ein unregelmäßiges Pfand, da diese jederzeit über die dem Sparbuch gutgebuchte Einlage verfügen kann, ohne dass es einer Mitwirkung des Pfandbestellers bedürfte.

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