Die Richtlinie 2001/86/EG des Rates vom 8. 10. 2001 (zur Ergänzung des Status der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer) regelt die Beteiligung der Arbeitnehmer bei der Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) durch Gewährleistung von Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren auf grenzüberschreitender Ebene. (ABl L 294 vom 10. 11. 2001, S 22; siehe auch Wenger, Die europäische [Aktien-] Gesellschaft [SE] wird Realität, RWZ 2001/98.)