Aufgrund des Abgabenänderungsgesetzes 2001 werden sich ab 2002 im Bereich der Gebühren nach dem GebG wesentliche Änderungen ergeben:
Umrechnung der in Schillingbeträgen ausgedrückten festen Gebührensätze in Euro.Abschaffung der Stempelmarken als Entrichtungsform. Als weitere Entrichtungsform wird die Bezahlung mittels Erlagschein vorgesehen.