Ergänzung der UStR 2000 um die Rz 964
Nach § 3 Abs 1 des Ärztegesetzes idF BGBl I 2001/110 (2. Ärztegesetz-Novelle) ist die selbstständige Ausübung des ärztlichen Berufes auch als Gruppenpraxis in der Rechtsform einer offenen Erwerbsgesellschaft zulässig. Diese Bestimmung trat mit 11. 8. 2001 in Kraft.
Die Steuerbefreiung für Ärzte (§ 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994) gilt auch für die Gruppenpraxen nach dem Ärztegesetz. Die UStR 2000 werden daher wie folgt ergänzt (Rz 964):