§ 34 Abs 1 bis 3 EStG (LStR 1999 Rz 890)
Im Zuge einer Einkommensteuerveranlagung werden Begräbniskosten in Höhe von 75.783 S als außergewöhnliche Belastung für die Begräbnisse betreffend den Sohn und den Ehegatten der Abgabepflichtigen beantragt.
Laut Verlassenschaftsabhandlung betragen die Vermögenswerte des Nachlasses: