§ 31 Abs 2 Z 1 EStG (Rz 6666 ff EStR 2000)
Eine Kapitalgesellschaft wird liquidiert. Die Anschaffungskosten betrugen 500.000,00 S. Es fielen und fallen keine weiteren Werbungskosten an.
Das Abwicklungsguthaben aufgrund einer im Jahr 2000 beschlossenen Liquidation beträgt 1,00 S und wird 2001 (gleichzeitig mit der Löschung im Firmenbuch) ausbezahlt.