SteuerrechtErlassrundschauRdW 2001/716RdW 2001, 709 Heft 11 v. 15.11.2001
In der Rz 2200 EStR 2000 werden ua die nicht aktivierbaren Verwaltungskosten beispielhaft erläutert. Als nicht aktivierungsfähige Verwaltungskosten werden ua genannt: