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Sportler-Pauschalierung - zeitliche Anwendbarkeit

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2001/711RdW 2001, 708 Heft 11 v. 15.11.2001

§ 2 EStG, § 33 EStG
Sportler-Pauschalierungsverordnung BGBl II 2000/418

Die Sportler-Pauschalierungsverordnung BGBl II 2000/418 ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden. Es bestehen keine Bedenken, den Inhalt der Verordnung auf alle offenen Fälle auch in Vorjahren anzuwenden, bei denen die Voraussetzungen für die Anwendung der Verordnung dem Grunde nach erfüllt sind. Zu beachten ist, dass Versicherungsleistungen aufgrund von Sportverletzungen als Einnahmen aus der sportlichen Tätigkeit anzusetzen sind. Voraussetzung für die Anwendung der Sportlerpauschalierungsverordnung ist in einem derartigen Fall, dass die sportliche Tätigkeit auch nach der Sportverletzung weiterhin ausgeübt wird (vgl Rz 4375 EStR 2000).

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