In einem kürzlich ergangenen Erkenntnis hat der VwGH den Befreiungstatbestand selbst hergestellter Gebäude beim Spekulationsgeschäft näher ausgelegt.
Nach § 30 Abs 2 Z 2 EStG 1988 ist die Veräußerung von selbst hergestellten Gebäuden von der Besteuerung nach § 30 Abs 1 (Spekulationsgeschäft) ausgenommen.