Neuere Rechtsprechung zur Organschaft lässt erkennen, dass der VwGH das Merkmal der wirtschaftlichen Unterordnung großzügiger beurteilt.
Die bisherige Rsp des VwGH zur Organschaftsvoraussetzung der wirtschaftlichen Eingliederung (siehe KStG-Kommentar Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly, § 9 Tz 72 ff) wurde als eher streng empfunden. Ein neues Erkenntnis des VwGH lässt vermuten, dass die Rsp großzügiger wird.