vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausgleichszulage für verheirateten Pensionisten

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2001/703RdW 2001, 695 Heft 11 v. 15.11.2001

§ 292 Abs 2 ASVG, § 294 ASVG
§ 149 Abs 2 GSVG, § 150 Abs 1 lit a sublit aa GSVG, § 151 GSVG
§ 94 Abs 3 ABGB

1. Bei der Ausgleichszulage handelt es sich um keine Versicherungsleistung im engeren Sinn, sondern um eine Leistung mit Fürsorge-(Sozialhilfe-)Charakter, die das Existenzminimum des Pensionsberechtigten (und des mit ihm zusammenlebenden Ehepartners) sichern soll.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!