§ 31 Abs 5 Z 13 ASVG, § 133 Abs 2 ASVG
§ 1 Abs 1 RL über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen, § 16 Abs 1 RL über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen
§ 31 Abs 5 Z 13 ASVG, § 133 Abs 2 ASVG
§ 1 Abs 1 RL über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen, § 16 Abs 1 RL über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen