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Zur rückwirkenden Einbringung in eine Kapitalgesellschaft ohne Gegenleistung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/616RdW 2001, 595 Heft 10 v. 15.10.2001

§ 3 Z 15 FBG
§ 193 HGB, § 202 HGB
§ 12 Abs 2 Z 1 und 2 UmgrStG, § 19 Abs 2 Z 5 UmgrStG

Dem Firmenbuchgericht obliegt die Prüfung, ob eine Einbringung gegen zwingende handelsrechtliche Normen verstößt, insb ob der Gläubigerschutz beeinträchtigt erscheint; eine Prüfpflicht in steuerrechtlicher Hinsicht besteht nicht.

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