Der vorliegende Beitrag untersucht die Voraussetzungen, unter denen real geteilte Eigentumsrechte an baulich verbundenen Superädifikaten bestehen können. Entscheidend sind hierbei die Intensität der Verbindung sowie die Höhe der Trennungskosten. Wenn die Selbstständigkeit der Bauwerke zu verneinen ist, stellt sich das weitere Problem der Wirksamkeit rechtsgeschäftlicher Verfügungen, die bloß über einen der Bauteile vorgenommen werden. Diese Frage wird anhand des Falles einer Verpfändung erörtert.