Der Übergang von offenen Verlustvorträgen im Erbfall wird in Deutschland zur Diskussion gestellt. Ein Rechtsvergleich zwischen Österreich und Deutschland zeigt unterschiedliche Auffassungen in der Rechtsprechung (VfGH contra I. Senat des BFH). Steuersystematische Überlegungen führen zu folgendem Ergebnis: Die Buchwertfortführung nach§ 6 Z 9 lit a EStGbei Erbschaften und Schenkungen sichert eine steuersubjektübergreifende Einmalerfassung und Totalgewinnbesteuerung ebenso wie eine realisations- und zahlungsfähigkeitsgerechte Besteuerung des Markteinkommens iSd Leistungsfähigkeitsprinzips. Ein betriebsverknüpfter Übergang von Verlustvorträgen im Fall einer Buchwertfortführung dient denselben Zielen und ist somit ebenso sachgerecht (Art 7 B-VG) wie die Buchwertverknüpfung selbst.