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Einvernehmliche Auflösung und Kündigungsfrühwarnsystem

ArbeitsrechtGünther Löschnigg, Elke StandekerRdW 2000/518RdW 2000, 541 Heft 9 v. 15.9.2000

Gerade in der schwierigen Phase von Umstrukturierungs- bzw Rationalisierungsmaßnahmen stellt sich häufig die Frage, ob einvernehmliche Auflösungen - unter Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben - vom Kündigungsfrühwarnsystem iSd§ 45a AMFGerfasst werden, insbesondere ob einvernehmliche Auflösungen ohne Verständigung des Arbeitsmarktservice der Rechtsunwirksamkeit verfallen.

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