Der Vertrieb von Software über eine österr Tochtergesellschaft führt zur gemeinschaftsweiten Erschöpfung der Urheberrechte, sodass der Weiterverkauf nach Deutschland nicht untersagt werden kann (OGH 23.05.2000, 4 Ob 30/00s).
Der Vertrieb von Software über eine österr Tochtergesellschaft führt zur gemeinschaftsweiten Erschöpfung der Urheberrechte, sodass der Weiterverkauf nach Deutschland nicht untersagt werden kann (OGH 23.05.2000, 4 Ob 30/00s).