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Geschäftsführer für Zwecke der verdeckten Ausschüttung keine nahe stehende Person

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2000/495RdW 2000, 516 Heft 8 v. 15.8.2000

§ 8 KStG 1988

1. Die steuerlich nicht abzugsfähige Zuwendung an einen Anteilsinhaber kann auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahe stehende Person begünstigt wird.

2. Beim Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, der nicht Anteilsinhaber ist, kann nicht von vornherein davon ausgegangen werden, dass er in diesem Sinne eine nahe stehende Person ist. Das entsprechende Nahverhältnis muss in einem mängelfreien Verfahren festgestellt werden.

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