§ 8 KStG 1988
1. Die steuerlich nicht abzugsfähige Zuwendung an einen Anteilsinhaber kann auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahe stehende Person begünstigt wird.
2. Beim Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, der nicht Anteilsinhaber ist, kann nicht von vornherein davon ausgegangen werden, dass er in diesem Sinne eine nahe stehende Person ist. Das entsprechende Nahverhältnis muss in einem mängelfreien Verfahren festgestellt werden.