§ 6 EStG 1988, § 8 EStG 1988
1. Der Erwerb eines Anteiles an einer Personengesellschaft zu unter dessen Buchwert gelegenen Anschaffungskosten kann nicht zum Ansatz eines negativen Firmenwertes führen.
2. Es liegt in einem solchen Fall im Zeitpunkt des Anteilserwerbes auch keine Gewinnrealisierung im Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und (höherem) Teilwert der Anteile vor. Vielmehr sind die tatsächlichen (niedrigeren) Anschaffungskosten anzusetzen. Gewinnrealisierung kann sich erst bei einem späteren Umsatz der quotenmäßig erworbenen Wirtschaftsgüter bzw bei einer Unternehmensveräußerung einstellen.