SteuerrechtErlassrundschauRdW 2000/488RdW 2000, 515 Heft 8 v. 15.8.2000
Das BMF vertritt die Rechtsansicht, dass bei der Prüfung der in § 42 Abs 1 InvFG 1993 normierten Risikostreuung bei ausländischen Investmentfonds die Veranlagungsvorschriften des § 20 InvFG als Auslegungshilfe herangezogen werden können.