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Lohnverrechnung und Euro-Umstellung

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2000/487RdW 2000, 515 Heft 8 v. 15.8.2000

§ 33 Abs 1 EStG, § 66 Abs 1 EStG, § 67 Abs 1 EStG

Erfolgt die Berechnung der Lohnsteuer auf Jahresbasis und Rundung auf volle 100-S-Beträge?

Für den Übergangszeitraum 1. 1. 1999 bis 31. 12. 2001 besteht die Möglichkeit, die Lohnverrechnung - und somit auch die Lohnsteuer-Berechnung - wahlweise in Schilling oder in Euro durchzuführen. Entsprechende Ausführungen enthält Pkt 5.3.1 des Euro-Einführungserlasses vom 11. 12. 1998, AÖF 19/1999 (dieser Erlass ist unter „www.bmf.gv.at/steuern.htm “ abrufbar). Dort wird unter anderem ausgeführt, dass der zum laufenden Tarif zu versteuernde monatliche Euro-Arbeitslohn - nach Abzug von Pauschalen etc - auf ein Jahreseinkommen hochzurechnen ist, jedoch keine Rundung dieses Euro-Jahreseinkommens vorgenommen werden darf, weil § 33 Abs 1 EStG 1988 (Rundung auf volle 100 S) nur auf ein Schilling-Jahreseinkommen anwendbar ist.

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