§ 33 Abs 1 EStG, § 66 Abs 1 EStG, § 67 Abs 1 EStG
Erfolgt die Berechnung der Lohnsteuer auf Jahresbasis und Rundung auf volle 100-S-Beträge?
Für den Übergangszeitraum 1. 1. 1999 bis 31. 12. 2001 besteht die Möglichkeit, die Lohnverrechnung - und somit auch die Lohnsteuer-Berechnung - wahlweise in Schilling oder in Euro durchzuführen. Entsprechende Ausführungen enthält Pkt 5.3.1 des Euro-Einführungserlasses vom 11. 12. 1998, AÖF 19/1999 (dieser Erlass ist unter „www.bmf.gv.at/steuern.htm “ abrufbar). Dort wird unter anderem ausgeführt, dass der zum laufenden Tarif zu versteuernde monatliche Euro-Arbeitslohn - nach Abzug von Pauschalen etc - auf ein Jahreseinkommen hochzurechnen ist, jedoch keine Rundung dieses Euro-Jahreseinkommens vorgenommen werden darf, weil § 33 Abs 1 EStG 1988 (Rundung auf volle 100 S) nur auf ein Schilling-Jahreseinkommen anwendbar ist.